Audits zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
des §8a IT-Sicherheitsgesetzes (KRITIS)
IT-SIG
KRITIS
Bestimmte Organisationen zählen abhängig von ihrer Branche und Ihrer Größe zu den kritischen Infrastrukturen
Gap-Analyse
BSI
Thor Audit Gmbh
Zweck eines Audits
nach §8a IT-Sicherheitsgesetz
Die Durchführung eines Audits nach §8a IT-Sicherheitsgesetz (IT-SIG) im 2-jährlichen Turnus ist verbindlich für Unternehmen, die Teil der kritischen Infrastrukturen sind. Ein Unternehmen ist Teil der kritischen Infrastrukturen, wenn es:
IT-SIG
einem der nachfolgenden Sektoren zuzuordnen ist:
• Mineralölbetriebe, Gasnetzbetreiber
• Gesundheit (Med. Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore)
• Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
• Ernährung (Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel)
• Informationstechnik und Telekommunikation (Informationstechnische Systeme, Netzbetreiber sowie Dienstleister für IT und Telekommunikation)
• Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister)
• Transport und Verkehr (Luftverkehr, Schienenverkehr, Binnen- und Seeschifffahrt, Straßenverkehr, Logistik)
• Medien und Kultur (Rundfunk, TV, Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke)
• Staat und Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz)
wenn definierte Schwellwerte bei den als kritisch definierten Services überschritten werden (z.B. Anzahl von Auszahlungsvorgängen im Sektor Finanzen).
Geprüft wird die IT-Sicherheit der IT Systeme, Prozesse und Applikationen, die erforderlich sind um die Funktionalität der im Rahmen der kritischen Infrastruktur als kritisch identifizierten Geschäftsprozesse sicher zu stellen.
Bedingungen
Das Audit nach §8a IT-SIG muss folgende, gesetzlich definierte Kriterien erfüllen, um durch das BSI akzeptiert zu werden:
• Die Geschäftsführung des Unternehmens beauftragt das Audit
• Die Durchführung des Audits muss durch ein dreiköpfiges Auditteam erfolgen, dass in der Gesamtheit die drei Bereiche, Branchenwissen (aus der Branche des geprüften Unternehmens), angemessene Auditkenntnisse und Kenntnisse der Informationssicherheit angemessen abdeckt
• mindestens einer der Auditoren muss eine Auditberechtigung (Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG) besitzen.
Als verbindlicher Standard gegen den geprüft werden kann, hat das BSI einen Anforderungskatalog definiert. Diese Anforderungen umfassen sowohl den Aufbau und Betrieb eines ISMS, als auch die Mindestanforderungen an die technischen Sicherheitsmaßnahmen.
Generell ist für alle technischen Sicherheitsmaßnahmen der “Stand der Technik” verbindlich umzusetzen.
Produkte:
Gap-Analyse
Dies umfasst sowohl Gaps in der Dokumentation als auch in den IT-Prozessen und Maßnahmen zur Umsetzung der IT-Sicherheit im Unternehmen. Die Ergebnisse der Gap-Analyse ermöglichen es dem Unternehmen Schwächen aufzuarbeiten und so die Anforderungen des IT-SIG zu erfüllen.
Audit zur Erfüllung der Anforderungen von §8a des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SIG)
Das eigentliche Audit umfasst sowohl die Prüfung der Dokumentationen, Prozesse und Maßnahmen als auch die Aufnahme der zwingend erforderlichen Nachweise, die dem BSI auf Anforderung vorgelegt werden müssen. Ergebnis des Audits ist die Bewertung in Form eines Prüfungsberichtes, ob die vorhandenen Maßnahmen geeignet sind die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und insbesondere Verfügbarkeit bei den als kritisch identifizierten Geschäftsprozessen sicherzustellen.
Der Prüfungsbericht wird in einer Kurz- und in einer Langform durch das Auditteam erstellt und dem Kunden zur Weitergabe an das BSI zur Verfügung gestellt. Die Kurzform wird an das BSI übermittelt, die Langform inkl. aller Nachweise nur auf Anforderung.
Sollte es zu Rückfragen durch das BSI kommen steht das Auditteam selbstverständlich beratend zur Seite.
Kontakt
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